Veranstaltung: | MITGLIEDERVERSAMMLUNG AM 15.JUNI 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 14.06.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.06.2019, 13:20 |
Antragshistorie: |
A7Vorfinal: Einrichtung des Amtes einer Schiedsperson/-stelle
Antragstext
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, auf Kreisverbandsebene das
unabhängige Amt einer Schiedsperson/-stelle einzurichten. Der Vorstand soll
damit beauftragt werden, ggf. notwendig werdende Satzungsänderungen
vorzubereiten und diese der nächsten Mitgliederversammlung zur Abstimmung
vorzulegen. In dieser Mitgliederversammlung soll auch die Besetzung des Amtes in
Form einer Urwahl erfolgen.
Folgende Kriterien sollen dabei erfüllt werden:
- Die Stelle soll doppelt und paritätisch besetzt werden.
- Die Amtszeit soll zwei Jahre betragen.
- Die Anrufung der Schiedspersonen/-stelle soll durch jedes Mitglied erfolgen
können. Dabei handelt es sich um ein von landesverbandlichen Regelungen zum
Schiedsgericht unberührtes, formloses und kreisverbandsinternes Verfahren.
- Die Schiedspersonen dürfen nicht dem Kreisvorstand, der Fraktion oder einer
seiner Geschäftsstellen angehören und in keinem Angestellten- oder
Beschäftigungsverhältnis zu den vorgenannten Stellen sowie mit grünen
Mandatsträgern des Stadtverbandes stehen.
- Die Schiedsstelle soll als parteieigenes und unabhängiges Organ ausgestaltet
sein.
- Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen keine
Rechenschaft ablegen und sind an Weisungen nicht gebunden.
- Den Schiedspersonen soll zur Aufgabenwahrnehmung ein umfassendes
Anwesenheitsrecht bei allen Gremiensitzungen eingeräumt werden. Dieses
Anwesenheitsrecht soll sich auch auf interne Sitzungen erstrecken, sofern
gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.
- Die Schiedspersonen sollen Zugang zu allen zur Aufgabenwahrnehmung notwendigen
Unterlagen erhalten, sofern gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.
Begründung
Die Schiedspersonen sollen zukünftig bei etwaigen Zerwürfnissen zwischen Partei, Vorstand, Stadtratsfraktion, Grüner Jugend und einzelnen Mitgliedern vermitteln und so einen frühzeitigen und wesentlichen Beitrag zur Konfliktbeilegung leisten und dem Mediationsgedanken Rechnung tragen. Dabei soll jedem Mitglied die Anrufung der Schiedsstelle möglich sein. Um eine möglichst breite Akzeptanz und Vertrauen zu schaffen, soll ein größtmögliches Maß an Unabhängigkeit vorhanden sein, sodass die Zugehörigkeit zu einem der o.g. Gremien abträglich ist. Zur Vertrauensbildung sollen auch die Weisungsfreiheit, die Verschwiegenheitspflicht und die Rechenschaftsfreiheit beitragen.
Die Vertrauenspersonen sollen umfassende Unterstützung durch Vorstand, Stadtratsfraktion, Wahlkreisbüro und Geschäftsstellen erfahren, sodass eine möglichst objektive Beurteilung der Konfliktlage durch die Schiedspersonen ermöglicht wird. Die Amtszeit soll zwei Jahre nicht unterschreiten, da ansonsten eine umfassende Einarbeitung und länger andauernde Konfliktbetreuung/-beilegung gefährdet ist.
Änderungsanträge
- Ä1 (Peter Hoffmann (Basismitglief), Eingereicht)