Veranstaltung: | MITGLIEDERVERSAMMLUNG AM 15.JUNI 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.06.2019, 18:31 |
A2: Gleichstellungsbeauftragte*r für den Kreisverband
Antragstext
Es wird beantragt den aktuellen §8 Abs.3. der Satzung des Kreisverbands Trier-
Stadt von Bündnis 90/Die Grünen um folgenden Punkt zu ergänzen.
„Der Kreisvorstand wählt nach Amtsantritt ein Mitglied aus seinen Reihen zur*zum
Gleichstellungsbeauftragten des Kreisverbandes. Diese*r hat die dauerhafte
Aufgabe die Gleichberechtigung aller Geschlechter im Blick zu behalten und
etwaige Benachteiligungen eines Geschlechts festzustellen und zu beseitigen.
Darüber hinaus soll die Person im Falle einer Benachteiligung als
Ansprechpartner*in zur Verfügung stehen.“
Begründung
In vielen Kreisverbänden wie auch bei der Grünen Jugend gibt es dieses Amt. Es dient in vielen Fällen als niedrigschwelliges Angebot, kann bei Konfliktlagen rasch vermitteln und trägt dazu bei, dass Fragen der Gleichberechtigung aller Geschlechter auch im Alltagsgeschäft konsequent mitgedacht werden.
Änderungsanträge
- Ä1 (MV, Eingereicht)